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   LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12   

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https://dejure.org/2013,6477
LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12 (https://dejure.org/2013,6477)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.03.2013 - 2 O 321/12 (https://dejure.org/2013,6477)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. März 2013 - 2 O 321/12 (https://dejure.org/2013,6477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktrittsrecht eines Krankenversicherers trotz unzureichender Belehrung nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG bei arglistigem Handeln des Versicherten oder des Maklers; Folgen des Verschweigens von Krankheiten gegenüber dem Versicherer bei Verursachung von Arbeitsunfähigkeit über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zulässiger Rücktritt trotz unwirksamer Belehrung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arglist des Maklers wird bei Mitunterzeichnung des Versicherungsantrags dem Versicherungsnehmer zugerechnet

Papierfundstellen

  • r+s 2013, 322
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, dass von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingtem Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralischen Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 463).
  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Maklerfragen wären nicht solche des Versicherers und würden trotz Falschbeantwortung nicht zum Rücktritt durch den Versicherer berechtigen (OLG Hamm, VersR 211, 469 = r + s 2011, 198).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Ein solcher Hinweis kann, um den Anforderungen an eine gesonderte Mitteilung in Textform zu erfüllen, sowohl auf einem Extrablatt, als auch eingebettet in anderweitige Informationen erteilt werden, wenn er im letzteren Fall durch seine Platzierung und drucktechnische Gestaltung sich vom übrigen Text derart abhebt, dass er vom Versicherungsnehmer nicht zu übersehen ist (vgl. BGH, VersR 2013, 297 zur Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Dabei gibt es keinen allgemeinen Satz der Lebenserfahrung des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand oder führenden Behandlungen immer oder nur in der Absicht gemacht zu werden pflegt, auf den Willen des Versicherers Einfluss zu nehmen (BGH VersR 2011, 337).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Arglistiges Verhalten des Maklers wird grundsätzlich dem Versicherungsnehmer gemäß § 166 Abs. 1 BGB zugerechnet (BGH, VersR 2008, 809).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung bei Abschluss des

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, dass von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingtem Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralischen Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 463).
  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Um seiner Warnfunktion gerecht werden zu können, muss der Hinweis auch die den Versicherungsnehmer möglicherweise treffenden Folgen enthalten, die diesem bei einer Ausübung des Rechts des Versicherers drohen (LG Dortmund, VersR 2010, 465 = r + s 2010, 101).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Das Verschweigen von Umständen, deren Gefahrerheblichkeit auch aus Sicht des Versicherungsnehmers auf der Hand liegt, also das Verschweigen schwerer oder chronischer Erkrankungen, rechtfertigt grundsätzlich die Annahme einer Täuschung (OLG Saarbrücken, VersR 2011, 659).
  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12

    Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12
    Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 01.02.2013 - 2 O 213/12 - ausgeführt, dass durch einen solchen Hinweis dem Versicherungsnehmer nicht deutlich wird, dass auch bei einer Vertragsanpassung es zu einem rückwirkenden Verlust des Versicherungsschutzes und des Leistungsanspruchs kommen kann, wenn die Vertragsanpassung als rückwirkende Einführung als Risikoausschlusses erfolgt.
  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 372/15

    Private Krankenversicherung: Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei grob

    aa) Der Wirksamkeit der Belehrung steht es nicht entgegen, dass bei der Darstellung der Rechtsfolgen der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass kein Versicherungsschutz für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall besteht, wenn durch Vertragsanpassung rückwirkend ein Risikoausschluss Vertragsbestandteil wird, der ein Risiko betrifft, das sich sodann in dem eingetretenen Versicherungsfall realisiert hat (KG VersR 2014, 1357 unter (1) b; OLG München VersR 2016, 515 Rn. 7; a.A. LG Dortmund NJW-RR 2013, 1371 Rn. 44; r+s 2013, 322 Rn. 15-18; Urteil vom 10. März 2011 - 2 O 105/10, juris Rn. 30).
  • OLG München, 08.09.2015 - 25 U 2870/15

    Formelle und inhaltliche Anforderungen an eine Belehrung nach § 19 Abs. 5 S. 1

    Entgegen der Auffassung der Berufungsbegründung und des LG Dortmund, RuS 2013, 322, ist die Belehrung in Ziffer 13. unter der dortigen Ziffer 3. Vertragsänderung ausreichend.
  • OLG Hamm, 04.03.2020 - 20 U 3/20

    Anfechtung des Versicherers nach arglistiger Täuschung durch den

    Vielmehr ist der Makler durch seine zusätzliche Unterschriftsleistung unter dem Antrag als "Verhandlungsgehilfe" / "Vertrauensperson" des Klägers nach Außen gegen-über der Beklagten erkennbar aufgetreten (vgl. Senat Beschl. v. 11.9.2019 - 20 U 30/19, unter I.2; LG Dortmund, Urt. v. 14.3.2013 - 2 O 321/12, r+s 2013, 322 = juris Rn. 22; Neuhaus, Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in Recht und Praxis, Rn. 239 a. E.; Jungermann, r+s 2019, 638, 639; siehe auch Gundlach, VK 2018, 51, 53) .
  • LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12

    Fortbestehen eines Krankenversicherungsvertrages kann gerichtlich festgestellt

    Der damit durch den Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Bedeutung eines nachträglich eingefügten Risikoausschlusses für das versicherte Interesse des Versicherungsnehmers ist nach Auffassung der Kammer im Rahmen der Belehrung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG dadurch Rechnung zu tragen, dass der Versicherer unmissverständlich auf diese Rechtsfolge der Vertragsanpassung hinweist (vgl. LG Dortmund r+s 2013, 322).
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